Landkreis Nordhausen
| PLZ, Ort: |
99734 Nordhausen |
| Straße: |
Grimmelallee 23 |
| Kontaktperson: |
Büro des Landrates |
| Telefon-Nr.: |
03631 / 91 12 71 |
| E-Mail-Adresse: |
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| Homepage: |
www.landratsamt-nordhausen.de/ |
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| Beschreibung: |
Unter Heinrich I., 919 zum deutschen König gekrönt, wurden im und am Harz Pfalzen, Königshöfe und Burgen angelegt, von denen in den folgenden Jahrhunderten viele zu Städten wurden. Eine von diesen war Nordhausen mit erster urkundlicher Erwähnung im Jahre 927. Im frühen Mittelalter war der Harzraum also der politische Mittelpunkt des deutschen Reiches. Zur Zeit der altdeutschen Gauverfassung gehörte das jetzige Kreisgebiet größtenteils dem Helmgau und dem Zorgegau an. Als die territorialen Herrschaften aufkamen, wurden hier mehrere Grafengeschlechter ansässig.
Ein Graf Elger (auch Ilger) von Ilfeld erbte die Herrschaft Hohnstein mit der gleichnamigen Burg, oberhalb Neustadts gelegen, erbaut um 1115. Er und seine Nachfolger nannten sich Grafen von Hohnstein. Die Stammburg Hohnstein am Südharz ist seit 1627 eine Ruine, da sie durch Brandlegung zerstört wurde. Sie ist heute ein beliebtes Wanderziel. Eine Gaststätte lädt zur Einkehr ein. Die Hohnsteiner erwarben in der Folgezeit die Herrschaften der ehemaligen Grafen von Lohra und Klettenberg (Burg Lohra wurde 1700 eine preußische Staatsdomäne, um diese Zeit wurde die Burg Klettenberg abgetragen). Andere Gebiete wie Heringen-Kelbra, Lauterberg, Grubenhagen und die Abtei Walkenried (mit dem gleichnamigen Hohnsteiner Stammkloster) gingen im Laufe der Zeit verloren. Die ehemaligen Lohraischen und Klettenbergischen Herrschaften wurden mit Einschluss des Amtes Benneckenstein die "Grafschaft Hohnstein" genannt. Nach dem Aussterben der Grafen von Hohnstein im Mannesstamm im Jahre 1593 fiel das Gebiet an den Herzog von Braunschweig und kam im Westfählischen Frieden an das Kurfürstentum Brandenburg, das indes erst 1699 zu dem Besitz kam, da es ein halbes Jahrhundert lang an die Grafen von Sayn-Wittgenstein verlehnt war. So war der alte Kreis Grafschaft Hohnstein der älteste Bezirk Preußens in der Thüringer Landschaft. Im 2. Schlesischen Krieg sind die ersten Hohnsteiner als Soldaten im Preußischen Heer feststellbar. Die "Grafschaft" unterstand der Kriegs- und Domänenkammer Halberstadt, die in den Jahren 1770 bis 1787 die erste Preußische Kreisverwaltung in Ellrich unterhielt. Von den Franzosen 1806 okkupiert, gehörte die Grafschaft Hohnstein bis 1813 dem Königreich Westfalen an. Mit der Errichtung der Provinz Sachsen (1815) wurde das Lohraer-Clettenberger-Gebiet mit der 1802 preußisch gewordenen einstigen Freien Reichsstadt Nordhausen zu dem Landkreis Nordhausen zusammengeschlossen. Der alte Gebietsname schwindet somit auf sieben Jahrzehnte. Als die Stadt Nordhausen 1882/83 aus dem Kreisverband ausschied, nahm der verbliebene Landkreis Nordhausen 1888 mit königlicher Erlaubnis den Namen "Kreis Grafschaft Hohenstein" an. Das alte Hohnsteiner Grafenwappen wurde als Kreiswappen und im Dienstsiegel geführt. Entscheidend für die weitere Entwicklung des Landkreises nach dem 2. Weltkrieg waren die im Ergebnis des 2. Weltkrieges vorgenommenen administrativen Veränderungen. Der Kreis wurde zunächst von April bis Juni 1945 von amerikanischen, dann von sowjetischen Truppen besetzt. Die Kommunen Bad Sachsa und Tettenborn wurden der englischen Besatzungszone angegliedert.
Auf Verordnung des Präsidenten des Landes Thüringen wurde der "Kreis Grafschaft Hohenstein" mit Wirkung vom 19. Oktober 1945 in Landkreis Nordhausen umbenannt. Am 26. April 1950, mittlerweile hatte sich am 07. Oktober 1949 aus der sowjetischen Besatzungszone die DDR konstituiert, beschloss der Landtag des Landes Thüringen das "Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen". In dessen Folge wurde per 1. Verordnung zu oben genanntem Gesetz vom 22. Mai 1950 der Stadtkreis Nordhausen in den Landkreis Nordhausen eingegliedert. Ausgegliedert wurden in diesem Jahr aus dem Kreis die Gemeinden Großberndten und Kleinberndten, die zum Kreis Sondershausen kamen, und die beiden Orte Hüpstedt und Zaunröden, die in den Kreis Mühlhausen eingegliedert wurden. Die Entwicklung in der Folgezeit wurde vor allem durch die Lage unmittelbar an der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten geprägt.
Die Verwaltungsreform von 1952 hob die Länder auf, Bezirke wurden gebildet. Der Landkreis, der bis dahin zum Land Thüringen gehörte, kam zum Bezirk Erfurt.
Für den Kreis Nordhausen ergaben sich umfangreiche territoriale Veränderungen. So wurden 22 Gemeinden an den neugebildeten Kreis Worbis, die Orte Benneckenstein und Sorge an den Kreis Wernigerode, die Gemeinde Friedrichsrode an den Kreis Sondershausen und die Gemeinde Bösenrode an den Kreis Sangerhausen abgegeben. Die Stadt Heringen und die Gemeinden Auleben, Bielen, Görsbach, Hain, Hamma, Herrmannsacker, Rodishain, Steinbrücken, Stempeda, Sundhausen, Uthleben und Windehausen wurden aus dem Kreis Sangerhausen in den Kreis Nordhausen übernommen. Damit erhielt der Landkreis Nordhausen das territoriale Aussehen, das er, abgesehen von einigen Gemeindegrenzveränderungen, noch heute besitzt. |
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