Landkreis Goslar: Vereinfachte Regelungen für Gastronomie

Ab 01. Juli erhebliche Erleichterungen für Gewerbetreibende

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20.07.2005 - Redaktion

 

Landkreis Goslar: Vereinfachte Regelungen für Gastronomie

Goslar: Die Änderungen des Gaststättenrechtes bringen für Gewerbetreibende seit dem 01.07.2005 erhebliche Erleichterungen mit sich. Um einen Betrieb zu eröffnen muss aus gewerberechtlicher Sicht lediglich nur noch das Gewerbe bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden.

Eine Konzession ist nur noch für den Ausschank alkoholischer Getränke erforderlich. Die Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen ist zukünftig erlaubnisfrei. Das gilt auch für Veranstaltungen oder andere besondere Anlässe, bei denen bisher die Gemeinden Gestattungen erteilt haben.

Schankanlagen nicht mehr meldepflichtig!

Künftig braucht ein Betrieb von Schankanlagen diese nicht mehr zu melden bzw. anzeigen. Der Betreiber solcher Anlagen ist für die Sicherheit und Hygiene der Anlagen selbst verantwortlich. Darüber hinaus gilt seit dem 01.07.2005 jede Form der Beherbergung von Gästen, sei es Ferienwohnung oder Hotel Garnie, nicht mehr als Gaststättengewerbe. Das bedeutet: Die Abgabe von Speisen und Getränken ist in diesen Fällen erlaubnisfrei. Wer seinen Hausgästen also ein Frühstück serviert, braucht künftig das Gaststättengesetz nicht mehr zu beachten.

Folgende Rechtsvorgaben haben auch weiterhin Gültigkeit:

Die Gewerbetreibenden sind natürlich weiterhin verpflichtet, rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel Bau- und Brandschutzvorschriften, sowie lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften zu beachten. Die Anforderungen zum Schutz von Lebensmittel werden auch weiterhin durch Mitarbeiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes geprüft.

Weitere Auskünfte zum Schankanlagenrecht erteilt das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Landkreises Goslar unter der Telefonnummer 05321 - 7639. Zum Gaststättenrecht gibt es Informationen unter 05321 7 63 41, - 342, - 344 und -327.



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Rubrik: Essen + Unterkunft um 14:15   Print  

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